Sie sind hier: Startseite

Reglement

Reglement für Benützerinnen und Benützer

1. Benützungsberechtigte

Alle Lehrpersonen, der dem Verein DZ Uri angehörenden Anschlussgemeinden, können die Dienstleistungen des DZ unentgeltlich in Anspruch nehmen. Verbrauchsmaterial und Kopien werden den Gemeinden und Institutionen weiter verrechnet.

Personen aus nicht angeschlossenen Schulen bezahlen eine Ausleihgebühr. Diese Gebühr beträgt pro ausgeliehenes Medium 10 Franken.



2. Ausleihmöglichkeiten

Alle Lehrmittel, Spiele, Wandbilder, Video- und Tonbandkassetten, Präparate, Modelle, CD und CD-ROM, DVD, Laptops, Digital- und Videokameras können ausgeliehen werden.



Postversand

Lehrpersonen aus den angeschlossenen Schulen mit *Postversandberechtigung können telefonisch oder schriftlich alle Medien anfordern.

Das Rückporto wird von den Ausleihenden getragen.



3. Ausleihdauer

Die Ausleihdauer beträgt für alle Medien 4 Schulwochen (beim Postversand zuzüglich Postwegzeit ).

Fristverlängerungen sind vor Ablauf der Ausleihfrist möglich (telefonische Anfrage), sofern der betreffende Gegenstand nicht anderweitig verlangt wird.

Bei Versäumnis der Rückgabefrist erfolgt eine Mahnung (Gebühr: Fr. 2.50 ), die eine gleichzeitige Sperrung für jegliche andere Benützung zur Folge hat, bis das ausstehende Ausleihgut im DZ eingetroffen ist.

Bei Nichtbeachtung der Mahnfrist von 5 Tagen erfolgt eine weitere Mahnung (Gebühr: Fr. 7.50).

Bei einer weiteren Nichtbeachtung der Mahnfrist von 5 Tagen ist eine Mahngebühr von Fr. 15.- zu bezahlen. Das Objekt ist trotzdem unverzüglich zurückzubringen.

Benützerinnen und Benützern, die mehrmals gemahnt werden müssen, kann die Ausleihe verweigert werden.

Die Benützerinnen und Benützer sind verpflichtet, die Ausleihgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln.

Für Beschädigungen als Folge unsorgfältiger oder unsachgemässer Behandlung, sowie für Verluste von Ausleihgegenständen haften die Benützerinnen und Benützer. Falls das Ausleihgut ersetzt werden muss, wird nebst dem Neuanschaffungswert eine Gebühr von Fr. 10.- für die Neuaufbereitungskosten berechnet.

Adressänderungen der Benützerinnen und Benützer, sowie jeder Stellenwechsel sind dem DZ mitzuteilen.



4. Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 15.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr

Änderungen der Öffnungszeiten und der Ferienplan werden im Internet publiziert.





*Postversandberechtigte Schulorte und Gemeinden gemäss Artikel 17 der Statuten sind:

Gurtnellen, Wassen, Göschenen, Andermatt, Hospental, Bristen und Unterschächen.

Für die übrigen Gemeinden und Institutionen gilt das Abholprinzip.



Genehmigt am 23. März 2006 durch die Delegiertenversammlung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen